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   LSG Niedersachsen, 02.08.2000 - L 4 KR 84/99   

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https://dejure.org/2000,11644
LSG Niedersachsen, 02.08.2000 - L 4 KR 84/99 (https://dejure.org/2000,11644)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 02.08.2000 - L 4 KR 84/99 (https://dejure.org/2000,11644)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 02. August 2000 - L 4 KR 84/99 (https://dejure.org/2000,11644)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Krankenversicherung - Entstehung - Krankengeldanspruch - verspätete ärztliche Feststellung - Erhalten von Arbeitsentgelt iS des § 49 Abs 1 Nr 1 SGB 5

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 44 Abs. 1 S. 1 SGB V ; § 46 Abs. 1 Nr. 2 SGB V ; § 49 Abs. 1 Nr. 5 SGB V ; § 24 SGB V
    Streit über die nachträgliche Gewährung von Krankengeld ; Feststellung der Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt als Voraussetzung des Krankengeldanspruchs ; Ruhen des Krankengeldes wegen verspäteter Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bzw. des gleichzeitigen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über die nachträgliche Gewährung von Krankengeld ; Feststellung der Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt als Voraussetzung des Krankengeldanspruchs ; Ruhen des Krankengeldes wegen verspäteter Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bzw. des gleichzeitigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 08.02.2000 - B 1 KR 11/99 R

    Weiterbestehen der Arbeitsunfähigkeit nach Arbeitslosmeldung

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 02.08.2000 - L 4 KR 84/99
    Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge von Krankheit entweder überhaupt nicht mehr oder nur auf die Gefahr hin, seinen Zustand zu verschlimmern, seine zuletzt ausgeübte Erwerbstätigkeit oder eine ähnliche oder gleichgeartete Tätigkeit verrichten kann (Höfler, in: KassKomm, Stand Januar 1993, § 44 SGB V Rdnr 10 mwN, zuletzt zB BSG, Urteil vom 8. Februar 2000 -- B 1 KR 11/99 R --, S 5 des Urteilsumdrucks, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).
  • BSG, 23.02.1967 - 5 RKn 112/64

    Arbeitsunfähigkeit - Krankengeldanspruch - Zahlungsbeginn - Tag der ärztlichen

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 02.08.2000 - L 4 KR 84/99
    Der Gesetzgeber hat im Interesse der Klarheit, Praktikabilität und um Missbräuche auszuschließen, bewusst die Möglichkeit von Härten in Kauf genommen, die dadurch entstehen können, dass der Versicherte unverschuldet nicht in der Lage war, zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit alsbald einen Arzt aufzusuchen (BSG, Urteil vom 23. Februar 1997 -- 5 RKn 112/94 = BSGE 26, 111, 112 zu der im Wesentlichen gleichlautenden Vorgängervorschrift § 182 Abs. 3 Satz 1 Reichsversicherungsordnung).
  • LSG Niedersachsen, 18.06.1996 - L 4 KR 28/95

    Krankenversicherung; Krankengeld; Arbeitsunfähigkeit; Feststellung; Arzt

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 02.08.2000 - L 4 KR 84/99
    Diese Verknüpfung -- zunächst Feststellung der Arbeitsunfähigkeit, am Tag darauf Beginn des Krankengeldanspruchs -- entspricht dem Sinn und Zweck des § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB V. Es soll damit eine klare und praktikable Regelung gewährleistet und einem möglichen Missbrauch der Inanspruchnahme von Krankengeld vorgebeugt werden, der zu befürchten wäre, wenn eine rückwirkende Feststellung der Arbeitsunfähigkeit durch den Arzt zu einem rückwirkenden Krankengeldanspruch führen könnte (vgl dazu Urteil des Senats vom 18. Juni 1996 -- L 4 Kr 28/95 --, S 7 der Entscheidungsgründe).
  • LSG Schleswig-Holstein, 17.01.2007 - L 5 KR 15/06

    Krankenversicherung - Anspruch auf Krankengeld ab Eintritt der Arbeitsunfähigkeit

    Der Senat hat bereits mehrfach (Urteil vom 15. Februar 2005, L 5 KR 40/03, NZS 2006, Seite 38; Urteil vom 20. September 2006, L 5 KR 67/05) entschieden, dass die Regelung in § 46 Satz 1 SGB V lediglich den Zahlungsanspruch auf Krankengeld betrifft, nicht jedoch den Leistungsanspruch dem Grunde nach (ebenso LSG Stuttgart vom 12. Dezember 1997, L 4 KR 1128/95, E-LSG KR-140; andere Auffassung BSG, Urteil vom 19. September 2002, B 1 KR 11/02 R, SozR 3-2500 § 44 Nr. 10; vgl. auch Beschluss vom 16. Dezember 2003, B 1 KR 24/02 B; LSG Celle, Urteil vom 2. August 2000, L 4 KR 84/99; LSG Neubrandenburg, Urteil vom 13. Februar 2002, L 4 KR 18/01, Breithaupt 2002 Seite 781).
  • LSG Schleswig-Holstein, 28.03.2007 - L 5 KR 91/06

    Krankenversicherung - kein Zahlungsanspruch auf Krankengeld am Tag der ärztlichen

    Es kann hier dahinstehen, ob sie lediglich den Zahlungsanspruch auf Krankengeld beinhaltet (vgl. Urteil des Senats vom 17. Januar 2007, L 5 KR 15/06; ebenso LSG Stuttgart, Urteil vom 12. Dezember 1997, L 4 KR 1128/95) oder den Krankengeldanspruch dem Grunde nach (BSG, Urteil vom 19. September 2002, B 1 KR 11/02 R, SozR 3-2500, § 44 Nr. 10; Beschluss vom 16. Dezember 2003, B 1 KR 24/02 B; LSG Celle, Urteil vom 2. August 2000, L 4 KR 84/99; LSG Neubrandenburg, Urteil vom 13. Februar 2002, L 4 KR 18/01, Breithaupt 2002, S. 781).
  • SG Oldenburg, 11.04.2012 - S 62 KR 196/11
    Der Gesetzgeber hat im Interesse der Klarheit, Praktikabilität und um Missbräuche auszuschließen, bewusst die Möglichkeit von Härten in Kauf genom-men, die dadurch entstehen können, dass der Versicherte unverschuldet nicht in der La-ge war, zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit alsbald einen Arzt aufzusuchen (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 02.08.2000 - L 4 KR 84/99 - BSG Urteil vom 26.06.2007 - B 1 KR 37/06 R -).
  • SG Oldenburg, 14.04.2015 - S 62 KR 106/14
    Der Gesetzgeber hat im Interesse der Klarheit, Praktikabilität und um Missbräuche auszuschließen, bewusst die Möglichkeit von Härten in Kauf genommen, die dadurch entstehen können, dass der Versicherte unverschuldet nicht in der Lage war, zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit alsbald einen Arzt aufzusuchen (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 02.08.2000 - L 4 KR 84/99 - BSG Urteil vom 26.06.2007 - B 1 KR 37/06 R -).
  • SG Oldenburg, 11.11.2014 - S 62 KR 168/14
    Der Gesetzgeber hat im Interesse der Klarheit, Praktikabilität und um Missbräuche auszuschließen, bewusst die Möglichkeit von Härten in Kauf genommen, die dadurch entstehen können, dass der Versicherte unverschuldet nicht in der Lage war, zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit alsbald einen Arzt aufzusuchen (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 02.08.2000 - L 4 KR 84/99 - BSG Urteil vom 26.06.2007 - B 1 KR 37/06 R -).
  • SG Oldenburg, 20.09.2010 - S 62 KR 363/09
    Der Gesetzgeber hat im Interesse der Klarheit, Praktikabilität und um Missbräuche auszuschließen, bewusst die Möglichkeit von Härten in Kauf genommen, die dadurch entstehen können, dass der Versicherte unverschuldet nicht in der Lage war, zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit alsbald einen Arzt aufzusuchen (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 02.08.2000 - L 4 KR 84/99 - BSG Urteil vom 26.06.2007 - B 1 KR 37/06 R -).
  • SG Oldenburg, 20.09.2010 - S 62 KR 86/10
    Der Gesetzgeber hat im Interesse der Klarheit, Praktikabilität und um Missbräuche auszuschließen, bewusst die Möglichkeit von Härten in Kauf genommen, die dadurch entstehen können, dass der Versicherte unverschuldet nicht in der Lage war, zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit alsbald einen Arzt aufzusuchen (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 02.08.2000 - L 4 KR 84/99 - BSG Urteil vom 26.06.2007 - B 1 KR 37/06 R -).
  • SG Oldenburg, 14.09.2010 - S 62 KR 356/08
    Der Gesetzgeber hat im Interesse der Klarheit, Praktikabilität und um Missbräuche auszuschließen, bewusst die Möglichkeit von Härten in Kauf genommen, die dadurch entstehen können, dass der Versicherte unverschuldet nicht in der Lage war, zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit alsbald einen Arzt aufzusuchen (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 02.08.2000 - L 4 KR 84/99 - BSG Urteil vom 26.06.2007 - B 1 KR 37/06 R -).
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